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Beratung
Das
Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jedes Unternehmen ab einem Mitarbeiter,
eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
sicherzustellen.
Die sicherheitstechnische Betreuung kann durch eine firmeninterne
Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen überbetrieblichen
sicherheitstechnischen Dienst wahrgenommen werden. Zu den Aufgaben gehört
die Beratung des Unternehmers zur rechtssicheren Umsetzung von
Arbeitsschutzvorgaben im Betrieb.
Unsere Leistungen:
Beratung
zur Organisation von Arbeits- und Gesundheitsschutz im
Unternehmen.
Beratung
zur Optimierung von betrieblichen Abläufen und sicherer Gestaltung
von Arbeitsplätzen.
Sicherheitstechnische
Betreuung von Unternehmen gemäß
Arbeitssicherheitsgesetz.
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